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3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rettenbach für die Ortschaft Aumbach (BGS-EWS Aumbach)

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat Rettenbach in der Sitzung am 07.11.2024 eine Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rettenbach für die Ortschaft Aumbach (BGS-EWS Aumbach) beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rettenbach für die Ortschaft Aumbach (BGS-EWS Aumbach) liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Rettenbach eingesehen werden.