Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Ebersroith-Süd“ im Ortsteil Ebersroith
a) Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 10.04.2025 beschlossen, für das geplante Wohnbaugebiet in Ebersroith mit der Bezeichnung „Ebersroith-Süd“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und Schall-technischer Untersuchung) liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02. Juni 2025 bis 18. Juni 2025 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.