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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Dorfgebietes im Bereich des Ortsteils „Ebersroith-Süd“

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 10.04.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich südlich des Ortsteils Ebersroith zu ändern.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umwelt-bericht liegt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02. Juni 2025 bis 18. Juni 2025 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.

Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.