Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

Falkenstein Logo
Michelsneukirchen Logo

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Veröffentlichung eines Baulückenkatasters nach § 200 Abs. 3 BauGB durch die Gemeinde Rettenbach

Gemäß § 200m Abs. 3 BauGB beabsichtigt die Gemeinde Rettenbach, ein Baulückenkataster aufzustellen. In diesem Kataster sollen bisher ungenützte Brachflächen im Innenbereich der Kommune dargestellt werden. Eine Garantie auf Vollständigkeit des Baulückenkatasters kann nicht gegeben werden.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.