Gemäß § 200m Abs. 3 BauGB beabsichtigt die Gemeinde Rettenbach, ein Baulückenkataster aufzustellen. In diesem Kataster sollen bisher ungenützte Brachflächen im Innenbereich der Kommune dargestellt werden. Eine Garantie auf Vollständigkeit des Baulückenkatasters kann nicht gegeben werden.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
News | 17. Juni 2026