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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Ebersroith-Süd‘“ im Ortsteil Ebersroith
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 8& 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 10.04.2025 beschlossen, für das geplante Wohnbaugebiet in Ebersroith mit der Bezeichnung „WA Ebersroith-Süd“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 23.04.2026 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 23.04.2026 gebilligt. Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Geotechnischer Erläuterungsbericht zur Baugrunduntersuchung und die Ergänzung zur Sickerfähigkeit Böden, Schalltechnischer Untersuchung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 8& 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

21. September 2026_bis_21. Oktober 2026

im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein,
im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von Jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Die komplette Bekanntmachung entnehmen sie bitte der Anlage!

Anlagen: