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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Cham hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte und die Vorbemerkungen zur Bodenrichtwertkarte können in der Zeit von 24.09.2024 bis 25.10.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Rathaus Falkenstein, Marktplatz 1, 93167 Falkenstein, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Landratsamt Cham (gutachterausschuss@lra.landkreis-cham.de, Tel. 09971/78-377) Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen. Die Bestellung über eine Web-Anwendung ist unter

www.landkreis-cham.de/service-beratung/gutachterausschuss/

möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Cham ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Cham zuständig ist. Die Auskünfte über die Bodenrichtwerte sind nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz gebührenpflichtig.