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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Aumbach-Ost“ im Ortsteil Aumbach; Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 01.12.2022 und 12.12.2024 beschlossen, für das Gebiet mit der Bezeichnung „Aumbach-Ost“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10. November 2025  bis  10. Dezember 2025

im Internet veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können,