Staatsangehörigkeit; Beantragung als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Wenn Sie im Ausland leben, mit Deutschland eng verbunden sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie eine Einbürgerung beantragen.
Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Voraussetzung ist, dass Sie eng mit Deutschland verbunden sind, zum Beispiel:
- durch Familienangehörige, die in Deutschland leben
- durch Ihre deutsche Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren deutschen Ehe- oder Lebenspartner
Wenn Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert sind, muss der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden im öffentlichen Interesse liegen.
Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts (BVA). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsbeistand, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
- Sie sind Ausländerin und Ausländer und leben im Ausland. Sie haben eine enge Bindung an Deutschland.
Sie können die enge Bindung an Deutschland nachweisen, zum Beispiel mit:
- Zertifikate über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens das Zertifikat Deutsch - B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- langjährigen engen Kontakt zu Verwandten beziehungsweise befreundeten Personen in Deutschland
- längere oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland
- Immobilienbesitz in Deutschland
- Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland
- Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen
- Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie sind handlungsfähig. Das bedeutet, Sie sind mindestens 16 Jahre alt oder werden gesetzlich vertreten.
- Sie sind straffrei.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in dem Land, in dem Sie leben, ohne staatliche Hilfe aufbringen.
- Sie verfügen über eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet.
- Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen.
- Sie bekennen sich mit der Loyalitätserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
- Sie bestehen den Einbürgerungstest.
Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Geprüft wird, ob ausnahmsweise Personen im Ausland eingebürgert werden können. Wesentliche Ermessensgesichtspunkte sind zum Beispiel:
- Es besteht ein deutsches öffentliches Interesse an der Einbürgerung.
- Sie sind mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert und der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden liegt im öffentlichen Interesse
Hinweis:
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 255 EUR
Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Verwaltungsgebühr: 51 EUR
Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 255 EUR
Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 51 EUR
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