Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein

Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein

Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein

Telefon:
+49 09462 9422.0

Telefax:
+49 09462 9422.19

E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de

Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de

Ansprechpartner:
Stefan Jobst
Geschäftsleitender Beamter
09462 9422 36
09462 9422 19
stefan.jobst@vg-falkenstein.de
Zimmer 18

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00     
Dienstag: 08:00 - 12:00     
Donnerstag: 08:00 - 12:00      14:00 - 18:00
Freitag: 08:00 - 12:00     
Stand: 30.08.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)