Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Telefon:
+49 09462
9422.0
Telefax:
+49 09462
9422.19
E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de
Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de
Öffnungszeiten:
Montag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Dienstag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Donnerstag: | 08:00 | - | 12:00 | 14:00 | - | 18:00 | |
Freitag: | 08:00 | - | 12:00 |