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Kosten und Satzungen

Der Besuch der Kindertageseinrichtung ist gebührenpflichtig.

Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2024/2025

Im Kindergarten beträgt die monatliche Gebühr bei einer Betreuungszeit von

durchschn. tägl. BetreuungszeitElternbeitragabzüglich Beitragszuschuss Freistaat
mehr als 1,0 bis 2,0 Stunden (Schulkinder)100,00 €kein Beitragszuschuss
mehr als 3,0 bis 4,0 Stunden130,00 €30,00 €
mehr als 4,0 bis 5,0 Stunden143,00 €43,00 €
mehr als 5,0 bis 6,0 Stunden156,00 €56,00 €
mehr als 6,0 bis 7,0 Stunden169,00 €69,00 €
mehr als 7,0 bis 8,0 Stunden182,00 €82,00 €
mehr als 8,0 bis 9,0 Stunden195,00 €95,00 €
Hinweis zum Beitragszuschuss: In dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, beginnt die Übernahme der Beiträge über die Einrichtung ab dem 1. September. Bis zu diesem Datum muss die Beitragsunterstützung beim Staatsministerium beantragt werden.

In der Krippe beträgt die monatliche Gebühr bei einer Betreuungszeit von

durchschn. tägl. BetreuungszeitElternbeitrag
mehr als 1,0 bis 2,0 Stunden130,00 €
mehr als 2,0 bis 3,0 Stunden150,00 €
mehr als 3,0 bis 4,0 Stunden170,00 €
mehr als 4,0 bis 5,0 Stunden190,00 €
mehr als 5,0 bis 6,0 Stunden210,00 €
mehr als 6,0 bis 7,0 Stunden230,00 €
mehr als 7,0 bis 8,0 Stunden250,00 €
mehr als 8,0 bis 9,0 Stunden270,00 €
Hinweis zum Krippengeld (unter 3): In dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, endet der Zuschuss „Krippengeld“ am 31.08.. Das Krippengeld (bis zu 100 €) muss von den Eltern selbständig beim Familienministerium für Familie beantragt werden.

Kinder unter 3 Jahren werden nur in der Kinderkrippe aufgenommen und können während des Kindergartenjahres nicht in eine Kindergartengruppe wechseln!

Die Gebühren sind monatlich für 12 Monate im Jahr zu entrichten.

Mittagsspeisung

Für die Mittagsspeisung ist seit 01.03.2023 je Mittagessen eine Gebühr i.H.v. 4,00 € fällig, für Schulkinder 4,50 €

Satzungen