Der Besuch der Kindertageseinrichtung ist gebührenpflichtig.
Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2024/2025
Im Kindergarten beträgt die monatliche Gebühr bei einer Betreuungszeit von
durchschn. tägl. Betreuungszeit | Elternbeitrag | abzüglich Beitragszuschuss Freistaat |
mehr als 1,0 bis 2,0 Stunden (Schulkinder) | 100,00 € | kein Beitragszuschuss |
mehr als 3,0 bis 4,0 Stunden | 130,00 € | 30,00 € |
mehr als 4,0 bis 5,0 Stunden | 143,00 € | 43,00 € |
mehr als 5,0 bis 6,0 Stunden | 156,00 € | 56,00 € |
mehr als 6,0 bis 7,0 Stunden | 169,00 € | 69,00 € |
mehr als 7,0 bis 8,0 Stunden | 182,00 € | 82,00 € |
mehr als 8,0 bis 9,0 Stunden | 195,00 € | 95,00 € |
In der Krippe beträgt die monatliche Gebühr bei einer Betreuungszeit von
durchschn. tägl. Betreuungszeit | Elternbeitrag |
mehr als 1,0 bis 2,0 Stunden | 130,00 € |
mehr als 2,0 bis 3,0 Stunden | 150,00 € |
mehr als 3,0 bis 4,0 Stunden | 170,00 € |
mehr als 4,0 bis 5,0 Stunden | 190,00 € |
mehr als 5,0 bis 6,0 Stunden | 210,00 € |
mehr als 6,0 bis 7,0 Stunden | 230,00 € |
mehr als 7,0 bis 8,0 Stunden | 250,00 € |
mehr als 8,0 bis 9,0 Stunden | 270,00 € |
Kinder unter 3 Jahren werden nur in der Kinderkrippe aufgenommen und können während des Kindergartenjahres nicht in eine Kindergartengruppe wechseln!
Die Gebühren sind monatlich für 12 Monate im Jahr zu entrichten.
Mittagsspeisung
Für die Mittagsspeisung ist seit 01.03.2023 je Mittagessen eine Gebühr i.H.v. 4,00 € fällig, für Schulkinder 4,50 €