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Kosten und Satzungen

Der Besuch der Kindertageseinrichtung ist gebührenpflichtig.

Elternbeiträge ab 01.08.2021

Im Kindergarten beträgt die monatliche Gebühr bei einer Betreuungszeit von

bis 4,0 Stunden = 110,00 €
mehr als 4,0 bis 5,0 Stunden = 115,00 €
mehr als 5,0 bis 6,0 Stunden = 120,00 €
mehr als 6,0 bis 7,0 Stunden = 125,00 €
mehr als 7,0 bis 8,0 Stunden =130,00 €
mehr als 8,0 bis 9,0 Stunden =135,00 €

In der Kinderkrippe beträgt die monatliche Gebühr bei einer Betreuungszeit von

bis 2,0 Stunden = 90,00 €
mehr als 2,0 bis 3,0 Stunden = 110,00 €
mehr als 3,0 bis 4,0 Stunden = 130,00 €
mehr als 4,0 bis 5,0 Stunden = 150,00 €
mehr als 5,0 bis 6,0 Stunden = 170,00 €
mehr als 6,0 bis 7,0 Stunden = 190,00 €
mehr als 7,0 bis 8,0 Stunden = 210,00 €
mehr als 8,0 bis 9,0 Stunden = 230,00 €

Kinder unter 3 Jahren werden nur in der Kinderkrippe aufgenommen und können während des Kindergartenjahres nicht in eine Kindergartengruppe wechseln!

Die Gebühren sind monatlich für 12 Monate im Jahr zu entrichten.

Mittagsspeisung

Für die Mittagsspeisung wird je Mittagessen eine Gebühr i.H.v. 3,50 € fällig, für Schulkinder 4,00 € (bis 28.02.2023).

Ab 01.03.2023 ist für das Mittagessen eine Gebühr i.H.v. 4,00 € fällig, für Schulkinder 4,50 €.

Hinweis zum Krippengeld

Krippengeld (unter 3)
In dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, endet der Zuschuß „Krippengeld“ am 31.08.!
Das Krippengeld (bis zu 100 €) muss von den Eltern selbständig beim Familienministerium für Familie beantragt werden.

Satzungen