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Baugebiet Haag – Bärnau

Alle Parzellen des Baugebiets Haag – Bärnau sind verkauft.

Hinweise zur baulichen Planung

Die Ausweisung des Baugebietes erfolgt gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise gem. § 22 ABs. 2 BauNVO und beinhaltet dabei dem Siedlungsumfeld in Haag entsprechende, traditionelle freistehende Einzelhausparzellen mit Doppelgaragen oder Carports in ortsüblichen Grundstückgrößen. Das Parzellenangebot im Baugebiet beinhaltet aber auch 4 kleinere Doppelhausparzellen für 2 Doppelhäuser, jeweils auch mit Doppelgaragen oder Carports.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans sollen nunmehr auf den noch unbebauten Grundstücken alternativ zu den konventionellen
Wohngebäuden mit steilen Satteldächern in einer E+D- Bauweise bzw. einer der Hangneigung in Teilen des Baugebiet entsprechenden U+E- Bauweise, im Rahmen von 3 Vollgeschossen mit einem Dachgeschoss als Vollgeschoss (= 3 Vollgeschosse als Höchstgrenze),
generell auch Wohngebäude mit flach geneigten Zelt- und Walmdächern, in einer U+E+1-Bauweise (= 3 Vollgeschosse als Höchstgrenze), zugelassen werden.

Generell zugelassen werden im Baugebiet neben diesen Bautypen nunmehr auch Gebäudetypen mit versetztem Pultdach sowie ein Gebäudetyp mit einem klassischen Pultdach gleichfalls in einer 3- geschossigen Bauweise (U+E+1) als Höchstgrenze und gleichfalls mit flachgeneigten Dächern.

Die zulässige Dachneigung für die Zelt- und Walmdach- Bautypen und für die Bautypen mit versetztem Pultdach soll dabei 17° – 27° und für den Gebäudetyp mit Pultdach 10° – 20° betragen, so dass die Firsthöhe z. B. eines E+D- Bautyps mit Satteldach, einer max. Kniestockhöhe von 1,30 m und einer nunmehr zulässigen Dachneigung von 35° – 45° (gegenüber ursprünglich 36° – 42°) nicht überschritten wird.